Wie Tore, Zäune und Neubauten öffentliche Wege bedrohen

Kein Durchgang mehr

 massive Toranlage versperrt Wanderweg, Fotos © BäumlerDer Weg ist herrlich und führt zum Wald - doch dann taucht ein riesiges Tor auf. Der Wanderer kommt nur mit Mühe weiter. Öffentliche Wege, auch das Radverkehrsnetz, sind in Dresden von Zäunen, Toren und Neubauten bedroht. Auf Grund der Privatisierung von Wegeabschnitten und Überbauung. Aber die Bürger können etwas dagegen tun.

veröffentlicht Dresdner Neueste Nachrichten, 12. November 2020, Seite 19
veröffentlicht ADFC Dresden

Ein krasser Fall

     Es war einmal, so ein Märchenbeginn, von alters her ein einladender, der Bushaltestelle naher, Zugangsweg in das Wandergebiet Pillnitz-Borsberg. Doch jetzt versperrt ein übermannshohes, der Landschaft und dem Ortscharakter unangepasstes Blickdichttor den Weg. Es erweist sich als Teil einer martialischen Sperranlage, die versteckt hinter einer zufallenden Tür noch ein enges Drehtor enthält. Abwehrend das Schild: „Privatgrundstück! Zugang Grundstücke“. Darf man nun durchgehen oder nicht? Der Wanderer quetscht sich, den Rucksack vorm Bauch, atemanhaltend durch die Sperranlage. Oben, am Ausgang zum Waldesrand kommt es noch schlimmer. Man quält sich zwischen Gittern über Roste durch eine Personenschleuse. Kaum gangbar für welche die Gehhilfen brauchen und Kinderwagen oder Räder durchschieben geht gar nicht. - Die Stadt hatte das anrainende Flurstück verkauft ohne den seit jeher bestehenden Weg per Widmung zur öffentlichen Nutzung zu sichern.

      Vielerorts in der Stadt wo früher Wegeverbindungen Wandern, Radfahren, in der Stadt fußläufiges Durchkommen ermöglichten, ist dies zunehmend behindert, versperrt oder infolge Verbauung unmöglich gemacht. Es betrifft Landschaftswege der Peripherie, wie beispielsweise im Norden Dresdens den historischen Augustusweg, der zerstückelt nur noch teilweise existiert. Vor allem in der Innenstadt wurde und wird die vorhandene oder realisierbare Durchwegung, auch der von Grünanlagen, der baulichen Verdichtung geopfert. Seit dem Bauboom der neunziger Jahre gehen Wegverbindungen in der Stadt, zu Lasten ihrer Urbanität verloren. Umzäunung folgt häufig auf das Zusammenlegen von Flächen- und Flurstücken. Großflächige Bauvorhaben überbauen frühere kurze Wege, Durchgänge, Passagen. Oder sie werden eingehaust (Einkauf-Zentren) mit Torschließung zur nicht geschäftsfähigen Zeit.

     Und nun droht in naher Zukunft sogar massiv weiterer Wegeverlust. Denn mit einer Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Sommer 2019 hat der Landtag eine Besonderheit des sächsischen Wegerechts abgeschafft, die einen nicht ganz unerheblichen Teil der Wege betrifft. Die so genannte "fiktive Widmung" öffentlicher Wege ermöglicht bisher und noch bis Jahresend 2022 die Nutzung auch solcher öffentlichen Wege, die nicht in Straßenbestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden aufgenommen sind. Danach verlieren sie automatisch den Status eines öffentlichen Weges. Einschränkungen drohen bis hin zum kompletten Nutzungsverbot. Werden öffentliche Wege privat, kann der Eigentümer mit dem Weg ab 2023 tun und lassen was er will. Allein in Dresden seien etwa 10 Prozent des Radverkehrsnetzes betroffen, schätzt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Dresden. ©

Zum Jahresende 2020 läuft die Rettungsfrist ab - bis dahin müssen Wegerechte bei der Stadt nachgemeldet sein  

     Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes  sieht die Möglichkeit der Nachmeldung von Wegerechten bis zum 31.12.2020 vor. Für die verwaltungsmäßige Überarbeitung der Bestandsverzeichnisse gelten längere Fristen. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Eile an der Nacheintragung von noch nicht erfassten Wegen. Dieses erfogt auch auch im Rahmen des Fußverkehrs-Konzepts der Stadt. Die Mitwirkung der Bürger ist gefordert und ausdrücklich gewünscht. Wer drohen sieht, dass ein Weg verloren geht, zum Beispiel vom Schild „Privat“ oder verbal darauf aufmerksam gemacht wird, soll das mit Fristeinhaltung zum Jahresende 2020 der Stadt angeben. Per Post an Straßen und  Landeshauptstadt Dresden Tiefbauamt, mit näheren Angaben zum Weg und dessen seitheriger, gar historischen öffentlichen Nutzung. Dass diese erhalten bleibe im Sinne einer tröstlichen Fortsetzung des Wegemärchens.

19.12.2020
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1.2.2021

Nachmelden ! Chancen bis Ende 2021

Doch immer mehr Verbände, Organisationen und Parteien fordern aufgrund der bislang unzureichenden Bekanntmachung der Problematik, dass auch über den 31.12.2020 hinaus während der verwaltungsmäßigen Ergänzung der Bestandverzeichnisse Nachmeldungen entgegen genommen werden. 

Beharrlichkeit engagierter Bürgerinnen und Bürger bleibt weiterhin empfehlenswert, denn bis 31.12.2022 besteht die Aussicht auf Ergänzung der Bestandsverzeichnisse ! 








Es war einmal, so ein Märchenbeginn, von alters her ein einladender, der Bushaltestelle naher, Zugangsweg in das Pillnitzer Borsberg Wandergebiet. Doch jetzt versperrt ein übermannshohes, der Landschaft und dem Ortscharakter unangepasstes Blickdichttor den Weg. Es erweist sich als Teil einer martialischen Sperranlage, die versteckt hinter einer zufallenden Tür noch ein enges Drehtor enthält. Abwehrend das Schild: „Privatgrundstück! Zugang Grundstücke“. Darf man nun durchgehen oder nicht? Der Wanderer quetscht sich, den Rucksack vorm Bauch, atemanhaltend durch die Sperranlage. Oben, am Ausgang zum Waldesrand kommt es noch schlimmer. Man quält sich zwischen Gittern über Roste durch eine Personenschleuse. Kaum gangbar für welche die Gehhilfen brauchen und Kinderwagen oder Räder durchschieben geht gar nicht.
Vielerorts in der Stadt wo früher Wegeverbindungen fußläufiges Durchkommen, Wandern, Radfahren ermöglichten, ist das behindert, versperrt oder infolge Verbauung unmöglich gemacht. Es betrifft Landschaftswege der Peripherie, wie beispielsweise im Norden den historischen Augustusweg, der zerstückelt nur noch teilweise existiert. In der Innenstadt ist es beispielsweise das Langezeit brache  „Loch“ vor dem Hauptbahnhof, das zu einer durchwegten öffentlichen Grünanlage hätte werden können. Seit dem Bauboom der neunziger Jahre gehen Wegverbindungen in der Stadt, zu Lasten ihrer Urbanität verloren. Umzäunung folgt auf das Zusammenlegen Flächen- und Flurstücken. Großbauten und Komplexareale überbauen frühere kurze Wege, Durchgänge, Passagen. Oder sie werden eingehaust, mit Torschließung zur nicht geschäftsfähigen Zeit. 
Und nun droht in naher Zukunft sogar massiv weiterer Wegeverlust. Denn mit einer Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Sommer 2019 hat der Landtag eine Besonderheit des sächsischen Wegerechts abgeschafft, die einen nicht ganz unerheblichen Teil der Wege betrifft. Die so genannte "fiktive Widmung" öffentlicher Wege ermöglicht bisher und noch bis Jahresende 2022 die Nutzung auch solcher öffentlichen Wege, die nicht in Straßenbestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden aufgenommen sind. Danach verlieren sie automatisch den Status eines öffentlichen Weges. Einschränkungen drohen bis hin zum kompletten Nutzungsverbot. Werden öffentliche Wege privat, kann der Eigentümer mit dem Weg ab 2023 tun und lassen was er will. Allein in Dresden seien etwa 10 Prozent des Radverkehrsnetzes betroffen, schätzt der Allgemeine Fahrradclub Dresden. 
Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes von 1993 sieht die Möglichkeit der Nachmeldung von Wegerechten vor. Die Frist dafür ist auf spätestens 31.12.2020 gesetzt. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Eile an der Nacheintragung von noch nicht erfassten Wegen. Dieses auch im Rahmen des Fußverkehrs-Konzepts der Stadt. Die Mitwirkung der Bürger ist gefordert und ausdrücklich gewünscht. Wer drohen sieht, dass ein Weg verloren geht, vom Schild „Privat“ oder verbal darauf aufmerksam gemacht wird, soll das mit Fristeinhaltung zum Jahresende 2020 der Stadt angeben. Per Post an Straßen und Tiefbauamt, Landeshauptstadt Dresden, mit näheren Angaben zum Weg und dessen seitheriger, gar historischen öffentlichen Nutzung. Dass diese erhalten bleibe zum tröstlichen Ende des Wegemärchens
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