Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens
Eintritt für die Parks - Neue Rechtsform der Schlossbetriebe
Eintritt zu bezahlen für Parkanlagen - Schlosspark Pillnitz und Großer Garten Dresden - die schon zu Zeiten feudalen Herschertums der Öffentlichkeit zugänglich, wenn nicht gar gewidmet waren, das erregt die Dresdner Bürgerschaft zu heftigstem Widerstand, suche nach Alternativen und Hilfe seitens der Politik.Zweifellos entsteht das Entwickeln weiterer Einnahmequellen aus dem Sparwillen des Staates bei den Kosten ihm anvertrauten Gemeineigentums. Ein Zusammenhang ist aber auch zu sehen in dem, dass der Freistaat Sachsen beabsichtigt seine Schlösser, Burgen, Gärten in privatwirtschaftliche Selbstständigkeit zu entlassen - bei frappant zeitlicher Übereinstimmung der Maßnahmen.
Kostenbelastung steigt um 400 000 Euro
Nach jüngster Information (2. März 2012) wird der Kostendruck einer künftigen "Schlösser"-GmbH noch weiter steigen, denn der Freistaat will für Pachten und andere Leistungen 400 000 Euro kassieren, die bisher beim Schlösser-Staatsbetrieb nicht angesetzt waren - siehe auch nachfolgenden Bericht.Quo Vadis Dresden, 11.März 2012
2005 schon war vom sächsischen Finanzministerium angekündigt worden, dass der Freistaat die Erhebung von Eintrittsgeldern für das Betreten der Parkanlage Schloss Pillnitz und auch des Großen Garten Dresdens vorbereite, nachdem „Beitragserhebungen“ seit Mitte der 90iger Jahre schon in Diskussion waren.
Jetzt bereits definiert in Höhe und Staffelung der Eintrittspreise wie Art und Zahl der Kassenanlagen, meldete am 12. Januar 2012 der für die Schlösser und Parks im Besitz des Landes Sachsen zuständige Staatsbetrieb, dass für den Schlosspark Pillnitz ab 2. April 2012 Eintritt zu zahlen ist – von Touristen bis Pillnitzer Bürgern und selbst zum bloßen Durchqueren.
Zweifellos steht eine solche Maßnahme in Zusammenhang mit nachfolgender Nachricht:
Privatiserung ohne Verkauf
- Neue Rechtsform für Sachsen Staatsbetrieb 'Schlösser, Burgen und Gärten'
29.2.2012 von PETER BÄUMLER UND CHRISTIAN HELMS Finanzminister Professor Georg Unland (CDU) kündigte am 30. Januar 2012 über die Presse der Öffentlichkeit an, dass der Staatsbetrieb „Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen“ (SBG) ab 1. Januar 2013 als gemeinnützige GmbH (gGmbH) geführt wird. Betroffen sind die Zentrale SBG und die 11 Schlossbetriebe mit 19 Liegenschaften. Unter ihnen befinden sich im Staatsbesitz so unterschiedliche Einrichtungen wie die Albrechtsburg Meißen, der Barockgarten Niedersedlitz, das Schloss Moritzburg, der Zwinger Dresden und die Festung Königstein aber auch die Schlösser Rochlitz und Colditz sowie die Burg Mildenstein im Muldental. Den knapp über 200 Beschäftigten der SBG garantiert der Freistaat die Übernahme in die gGmbH und die zuletzt geltenden Konditionen für ein Jahr. Wie bisher bleibt der Freistaat Sachsen Eigentümer. Ebenfalls wie bisher finanziert er die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Für 2012 sind dafür 10,8 Millionen Euro vorgesehen, 2011 waren es 14 Millionen Euro. Für die Pflege und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen sowie Personal erhalten die Schlossbetriebe auch künftig Zuschüsse. Für das laufende Jahr sind 11,2 Millionen Euro angesetzt, 2011 wurden 11,8 Millionen benötigt. Bezogen auf erwirtschaftete Einnahmen kömmen die SBG auf einen durchschnittlichen Kostendeckungsgrad von 45 bis 50 Prozent. Begünstigt durch ihre Lage und Attraktivität, bedingt aber auch durch ihre Eigeninitiative können einzelne Schlossbetriebe bereits einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent vorweisen.
Mit dem Wechsel der Rechtsform – so der Finanzminister – sollen die Eigeninitiative der Schlossbetriebe gestärkt, ihre Attraktivität und ihre Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Unbelasteter von den Regularien eines Staatsbetriebes sollen sich die Mitarbeiter der Schlossbetriebe künftig stärker dem Besucherservice und der Pflege der Objekte widmen können. Der Zentrale SBG obliegen das gemeinsame Marketing unter der Dachmarke „SBG“, der gemeinsame Internet-Auftritt, Personalführung, Entscheidungen zu Veranstaltungen und Sonderausstellungen, die Zuständigkeit für gemeinsame Informationstechnik und die Buchhaltung. Zudem steuert sie die Investitionsmaßnahmen bis zu ihrer Realisierung durch das Sächsische Immobilen- und Baumanagement (SIB). Dabei soll die neue Rechtsform Möglichkeiten für ein freieres, unternehmerisches, letztendlich wirtschaftlicheres Handeln bieten. Nachdem die von 1991 bis 2011 investierten 400 Millionen Euro vorrangig den Bauwerken (ohne Residenzschloss Dresden) zugutekamen, sollen künftig die Gartenbereiche eine stärkere Bedeutung erhalten, so Dr. Christian Striefler, Direktor der Schlösser, Burgen und Gärten Sachsens – und möglicher Geschäftsführer der künftigen „SBG gGmbH“.
Die SBG beschäftigen derzeit 204 Festangestellte, davon 37 in der Zentrale an der Stauffenberg-Allee, und 167 in den 11 Schlossbetrieben, hinzukommend Saisonkräfte in den Häusern und vor allem für die Gärten.
Wenn auch die neue Rechtsform der gemeinnützigen GmbH den Unternehmenszweck der klassischen Gewinnerzielung ausschließt, werden die SBG zunehmend an ihrer Wirtschaftlichkeit und Erhöhung des Kostendeckungsgrades und damit an der Verringerung der notwendigen staatlichen Zuschüsse gemessen. Um dem gerecht zu werden, müssen die Schlossbetriebe über ihre ständigen Angebote hinaus neue Einnahmequellen erschließen. Neben Sonderveranstaltungen und immer neuen Events für ein zahlungsfähiges Publikum gehören dazu auch Eintrittsgelder für bisher kostenlos zugängige Anlagen.
Wie bei allen kulturellen Einrichtungen kann die Wirtschaftlichkeit jedoch nicht auf den engen Bilanzkreis der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben reduziert werden. Liegt doch die wirtschaftliche Bedeutung der Schlösser, Burgen und Gärten vielmehr in dem Vorteil, den Sachsen durch sie im Wettbewerb der Städte und Regionen um Investitionen, Einwohner und Touristen besitzt.